Urheber- und Aufführungsrecht
Informationen und Handlungsempfehlungen
Unterschied zwischen Urheberrecht und Aufführungsrecht
- Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum wie z.B. Musik und umfasst unter anderem das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Übersetzung und Veröffentlichung.
- Das Aufführungsrecht ist ein Teil des Urheberrechts und umfasst das Recht, z.B. ein Musikstück öffentlich zu spielen.
Rechteinhaber(Beispiel)
- Im Urheberrecht z.B. die VG Edition
- Im Aufführungsrecht z.B. die GEMA
Weitere detailliertere Informationen zum Thema
- auf der Serviceseite des BVBW
- sind beim Deutschen Musikinfomationszentrum miz einsehbar
- finden Funktionsträger unserer Mitgliedsvereine in der BVBW-App im internen Bereich unter Download