Allgemeines

Ehrungsrelevant sind Funktionärszeiten und Mitgliedszeiten von aktiven und passiven Mitgliedern die diese in Vereinigungen(Vereine, Kapellen, Orchester, …) des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg (BVBW) erbracht haben. 

  • Es handelt sich um Verbandsehrungen, d.h. es zählt die Gesamtdauer der Mitgliedschaften die ein Mitglied in  - u.U. mehreren Vereinen die dem BVBW angehören - erbracht hat. Ehrungswürdige Zeiten in einem einzelnen Verein sind ggf. vereinsintern vorzunehmen.
  • Mitgliedszeiten, die in Vereinigungen erbracht wurden die keinem Verband angehören oder angehört haben, werden nicht berücksichtigt und sind nicht ehrungsrelevant. 
  • Ehrungen sind möglichst jährlich zu beantragen und durchzuführen. Ab einem vergangenen Zeitraum von 5 Jahren sind Ehrungen u.U. nicht mehr möglich.
  • Bei der Beantragung zählt der höherwertigere Status.
  • Die Entscheidung, ob ein Ehrungsantrag für eine Person gestellt werden soll oder auch nicht, trifft der Verein.
  • Wenn eine von einem Verein beantragte Ehrung den Regelungen der BVBW-Ehrungsordnung entspricht wird diese Verbandsehrung vom Verband befürwortet.

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Vereinsehrungen

Die PRO MUSICA-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Vereinstätigkeit nicht „automatisch“ verliehen sondern muss vom Verein beantragt werden. Weitere Informationen zur Beantragung gibt es beim BMCO.