Allgemeines

Ehrungsrelevant sind Funktionärszeiten und Mitgliedszeiten von aktiven und passiven Mitgliedern die diese in Vereinigungen(Vereine, Kapellen, Orchester, …) des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg (BVBW) erbracht haben. 

Es handelt sich um Verbandsehrungen, d.h. es zählt die Gesamtdauer der Mitgliedschaften die ein Mitglied in  - u.U. mehreren Vereinen die dem BVBW angehören - verbracht hat. Ehrungswürdige Zeiten in einem einzelnen Verein sind ggf. vereinsintern vorzunehmen.

Mitgliedszeiten, die in Vereinigungen erbracht wurden die keinem Verband angehören oder angehört haben, werden nicht berücksichtigt und sind nicht ehrungsrelevant. 

Ehrungen sind möglichst jährlich zu beantragen und durchzuführen. Ab einem vergangenen Zeitraum von 5 Jahren sind Ehrungen u.U. nicht mehr möglich.

Bei der Beantragung zählt die höherwertigere Funktionen bzw. der höherwertiger Status im Ehrungsjahr .

Die Entscheidung, ob ein Ehrungsantrag für eine Person gestellt werden soll oder auch nicht, trifft der Verein.

Wenn eine von einem Verein beantragte Ehrung den Regelungen der BVBW-Ehrungsordnung entspricht wird diese Verbandsehrung vom Verband befürwortet.

In Verbindung mit Ehrungsanträgen kommt es immer wieder zu Rückfragen und Mißerständlichkeiten aufgrund fehlender, unklarer oder fehlerhafter Daten. Diese Info dient als Leitfaden um eine möglichst einheitliche und effiziente Arbeitsweise sicherzustellen sowie die Bearbeitung von Ehrungsanträgen und damit die Bereitstellung von Urkunden und Ehrenzeichen zu beschleunigen.

Weiter Informationen

Es gilt die aktuellste Ehrungsordnung des BVBW. Diese kann auf der Homepage des BVBW eingesehen werden. Desweiteren stehen Informationen in der BVBW-App bereit.

Die Preisliste für Ehrenzeichen und Urkunden kann per Mail bei der Geschäftsstelle des Kreisverbandes angefordert werden.

Downloads

Vereinsehrungen

Vereinsehrungen, wie die PRO MUSICA-Plakette, wird nach 100 Jahren ununterbrochener Vereinstätigkeit nicht „automatisch“ verliehen sondern muss vom Verein beantragt werden. Weitere Informationen zur Beantragung gibt es beim BMCO.