Meldewesen verein24
Allgemeines
- Änderungen im Mitgliederbestand und Änderungen bei Vereins- und Personendaten sind unterjährig zeitnah im Vereinsverwaltungsprogramm verein 24.de vorzunehmen.
- Weitermeldungen durch den Kreisverband an den Landesverband erfolgen mehrmals unterjährig.
Mitgliedsvereine des Kreisverbandes sind über diesen und weiter über den Landesverband BVBW auch Mitglied in übergeordneten Organisationen wie z.B. der BDMV.
Siehe hierzu auch die Informationen zum Netzwerk auf der Homepage des Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V.
Mitglieder vollständig und korrekt erfassen
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Aktives Mitglied
Aktive Mitglieder müssen mit Vorname, Name, ggf. Geburtsname, Geschlecht sowie Geburtsdatum angegeben werden und benötigen auch einen Vereinsbereich unter „Bereich / Qualifikationen“.
Aktive Mitglieder können nicht gleichzeitig die Mitgliedsart Förderndes Mitglied haben, können je nach Vereinssatzung jedoch trotzdem zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrag verpflichtet sein.
Als aktive Mitgliedschaften werden alle Personen bewertet, die an einem Angebot oder an einer Aktivität des Musikvereins bzw. Spielmannszuges beteiligt oder involviert sind, also alle:
- Musiker bzw. Mitwirkenden, unabhängig von ihrem Alter, die in einem Orchester oder Ensemble (z.B. Tanz- und Theatergruppe, Chor) des Vereines bzw. des Verbandes beteiligt sind.
- Personen, die sich in der musikalischen Ausbildung des Vereines befinden.
- Personen, die in Vorstand und Vereinsausschüssen ein Amt (gewählt und nicht gewählt) übernommen haben bzw. dort aktiv mitarbeiten. Sämtliche Mandats- und Aufgabenträger, z.B. auch der Kassier, welcher aus dem Kreis der „Fördernden Mitglieder“ kommt, ist durch sein Amt aktiv.
- Kinder und Jugendliche, die in einem schulischen Angebot seitens des Musikvereins betreut oder musikalisch ausgebildet werden.
Hinweis:
Aktive in Bläserklassen (Kooperation mit Schulen) sind zu melden, da die Bläserklasse insbesondere außerhalb des Schulhauses keine schulische Veranstaltung darstellt. Somit ist keine gesetzliche Versicherung über die Schule gegeben. Der Verein sollte hier im Rahmen der Fürsorgepflicht prüfen und vorsorgen.
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Förderndes Mitglied
Für fördernde Mitglieder gibt es keine Pflichtangaben. Fördernde Mitglieder dürfen nicht gleichzeitig den Status Aktives Mitglied haben.
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Ehrenmitglied
Diese Mitgliedsart muss zusätzlich hinterlegt werden. Als Ehrenmitglied zählt auch ein Ehrenvorsitzender.
Wenn der zusätzliche Status als Aktives oder Förderndes Mitglied fehlt wir die Person u.U. bei Ehrungsläufen nicht berücksichtigt.
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Aktiv im Vorverein
Diese Mitgliedsart wird verwendet, wenn die Mitgliedszeit aus einem Vorverein für die Verbandsehrungen mit gezählt werden soll.
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Pausiert
Wenn Ihr Mitglied pausiert, wird diese Mitgliedart hinterlegt, um das abzubilden.
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VIP
Für Ihren Verein wichtige Personen können mit dieser Mitgliedsart gekennzeichnet werden.
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Ein- oder Austritsdatum richtig setzen
Generell sollte das aktuelle Aus- oder Eintrittsdatum verwendet werden.
Bei unterjährigen Ein- oder Austritten ist ein Datum früher wie der 2.1. des aktuellen Jahres zu vermeiden.
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Hilfeseite(n) verein24.de
Hinweise zur Erfassung aktiver Mitglieder für Mitgliedsvereine
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GEMA-Pflichtige Mitglieder
GEMA-Pflichtig sind alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre wenn sie irgend ein Instrument spielen oder Dirigententätigkeiten ausüben.
Der Mitgliederbestand ist mind. jährlich vor Abgabe der Jahresmeldung daraufhin zu überprüfen ob die Anzahl der GEMA-freien Mitglieder korrekt ist.
Hilfeseite(n) verein24.de
Hier pflegen Sie den Status, die Funktionen und ob das Mitglied an den Verband gemeldet wird.
Förderfähige Orchester (Ensembles)
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Laut Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg muss es in ihrem Verein/ihrer Kapelle eine oder mehrere musikalische Abteilungen/Gruppen/Orchester/...( = Ensembles) geben die den Kriterien (2+8+19+1) entsprechen um eine Probenpauschale zu erhalten:
- (2) Ensemble besteht seit mind. zwei Jahren und
- (8) Ensemble besteht mind. aus 8 Personen und
- (19) Ensemble führt mind. 19 Proben im Jahr durch und
- (1) Ensemble absolviert mind. 1 Auftritt im Jahr
Bei Ensembles die von mehreren Vereinen gemeinsam betrieben werden kann dieses Ensembles nur von einem Verein gemeldet werden.
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Hilfeseite(n) verein24.de
Tutorial Einstellungen förderfähige Orchester
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Weitergabe von Kommunikationsdaten
Die Einstellung der Weitergabe in verein24.de regelt ob bei Einträgen in den Kommunikationsdaten, wie z.B. E-Mail, eine Meldung dieser Daten an den Verband erfolgt.
Standardmäßig(Voreinstellung) ist diese Funktion ausgeschaltet und sollte zumindest bei Funktionsträgern eingeschaltet werden, mit mindestens dem Wert "eigener Verband", der eine Weitergabe an den Verband erlaubt.
Die Einstellung einer Weitergabe der Kommunikationsdaten ist nicht zu verwechseln mit der Einstellung der Weitergabe unter der Anschrift bzw. den Adressdaten einer Person. Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Weitergabefunktionen!
Die Weitergabe der Daten muss sich im Einklang mit dem Aufnahmeantrag oder ähnlicher Zustimmungen des Mitgliedes befinden.
Hilfeseiten verein24
- Hinweise zur Erfassung aktiver Mitglieder für Mitgliedsvereine
- Aufnahme von Mitgliedern
- Tutorial Einstellungen förderfähige Orchester
- Vereinsbereich und die Qualifikationen bei Personen hinterlegen.