GEMA
Die GEMA vertritt die Rechte von Komponist:innen, Textautor:innen und Musikverlagen. Wird ihre Musik öffentlich abgespielt oder aufgeführt, ist dafür in der Regel eine Vergütung fällig.
Alle aktuellen Informationen zum Thema sind im MeinBVBW OnlinePortal abrufbar (Registrierung notwendig).
Folgend ein kurzer unvolllständiger Auszug zum Thema.
Alle Mitglíedsvereíne des BVBW profitieren von den Leistungen dieses Vertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten!
Gültigkeit
Die Musiknutzungsvereinbarung(Pauschalvertrag) zwischen unserem Verband und der GEMA deckt bereits bestimmte Vereinsveranstaltungen ab:
- Konzerte mit Unterhaltungsmusik
- Konzerte mit ernster Musik
- Gesellige Veranstaltungen
- Verbands- und Kreismusikfeste
- öffentliche Ständchen
- Festumzüge
Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen fristgerecht und ordnungsgemäß gemeldet werden.
Für Veranstaltungen, die nicht unter diese Vereinbarung(Pauschalvertrag) fallen, gibt es als Ergänzung einen sogenannten Rahmenvertrag. Auch hier ist eine korrekte und fristgerechte Meldung erforderlich. In diesen Fällen gewährt die GEMA derzeit einen Gesamtvertragsnachlass von 20 % auf die regulären Gebühren.
Ordnungsgemäße Meldung
Ordnungsgemäß, wenn …
- die Veranstaltung rechtzeitig gemeldet wurde und
- bei Live-Musik die Musikfolge fristgerecht eingereicht wurde.
Meldefristen:
- Abgedeckte Veranstaltungen(Pauschalvertrag) 10 Tage nach der Veranstaltung
- Nicht abgedeckte Veranstaltungen vor dem Stattfinden
- Musikfolge (Setliste) bei Live-Musik 21 Tage nach der Veranstaltung
Eine Meldung besteht immer aus zwei Teilen:
- erst die Veranstaltung anmelden,
- dann für jeden Auftritt eine Setlist einreichen.
GEMA-Pate
Der Pate ist erste Anlaufstelle im Kreisverband: informieren, lotsen, Standardfälle begleiten. Er berät, entscheidet aber nicht anstelle der GEMA und gibt keine verbindliche Rechtsauskunft (RDG).
GEMA-Pate im Kreisverband Hohenlohe e.V. ist Martin Dasing.
Grundsatz: Der Verein wird bei GEMA-Anliegen zuerst selbst tätig.
Die GEMA darf Paten aus Datenschutzgründen keine Einsicht in Vereinskonten freischalten. Möglich ist nur, dass der Verein selbst den Paten Zugang gewährt. Hierzu ist eine schriftlicher Vollmacht des Vereines notwendig.
Registrierung und Zugang Onlineportal
Jeder Verein registriert sich selbst unter portal.gema.de. Rolle „Kunde“ wählen, nicht „Mitglied“.
Jede Person braucht einen eigenen Portal-Zugang, der über Kundennummer und Portalcode mit dem Vereinskonto verknüpft wird. Der Portalcode ist nach der Registrierung unter „Meine Daten“ (Augen-Symbol) einsehbar und wird bei telefonischen Anfragen zur Verifizierung abgefragt.
- Weitere Personen (z. B. Stellvertretung) registrieren sich selbst und verknüpfen sich mit derselben Kundennummer und dem Portalcode.
- Zusätzliche E-Mail-Adressen unter „Meine Daten“ sind für zusätzliche Kontakt- bzw. Rechnungsadressen (z. B. Kassier).